mw.– Keine Überflüge von Nato-Militärflugzeugen mit Kriegsmaterial für die Ukraine
Zeit-Fragen vom 3.5.2022
Der Bundesrat hat gemäss Neutralitätsrecht1 am 11. März beschlossen, dass im Kontext des Ukrainekonflikts «folgende Überflüge nicht genehmigt werden: Überflüge von Militärflugzeugen der Konfliktparteien, die einem militärischen Zweck dienen. Überflüge von Militärflugzeugen anderer Staaten, deren Zweck darin besteht, eine der Konfliktparteien militärisch zu unterstützen, namentlich mit der Lieferung von Kriegsmaterial.»2
Gemäss dieser klaren Regelung hat EDA-Vorsteher Ignazio Cassis Ende März das Nato-Mitglied Kanada gebeten, seinen Antrag auf den Überflug eines mit Waffen beladenen Transportflugzeugs über die Schweiz zurückzuziehen – was Kanada auch getan hat.
– Keine Lieferung von in der Schweiz gekaufter Munition in die Ukraine
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 24. April Deutschland untersagt, in der Schweiz hergestellte Munition ins Kriegsgebiet zu schicken, mit Verweis auf die Schweizer Neutralität und «die zwingenden Ablehnungskriterien der Kriegsmaterialgesetzgebung» (Kriegsmaterialverordnung vom 25. Februar 1998).
Die Nato-Staaten kennen das Schweizer Neutralitätsrecht und werden die Absagen aus Bern verkraften. Was uns Schweizern viel mehr zu denken geben muss, ist die prompte Veranstaltung grosser Aufregung über die bundesrätlichen Entscheide in den Schweizer Mainstream-Medien. Getragen von der herrschenden emotionalen Welle, twitterte am 25. April Gerhard Pfister, Präsident der Mitte-Partei, doch tatsächlich, der Bundesrat hätte mittels Notrecht die Lieferung der Munition in die Ukraine erlauben sollen. Immerhin führt die «Berner Zeitung» zur Realität zurück:
«Das Neutralitätsrecht, festgeschrieben im Haager Abkommen von 1907, verbietet es den Neutralen, kriegführende Staaten mit Truppen zu unterstützen oder mit Waffen zu beliefern. Das mag man im Ukraine-Krieg richtig oder falsch finden. Aber es ist verbindliches Völkerrecht. Punkt.» Jawohl – Punkt!
1 Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs, abgeschlossen in Den Haag am 18. Oktober 1907
2 Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.3.2022; Hervorhebung mw
3 Häfliger, Markus. «Kommentar zu Neutralität und Ukraine-Krieg. Waffenexporte nach Kiew sind falsch. Die Frage ist nur: Wie lange noch?» In: Berner Zeitung vom 26.4.2022