Das Schweizer Neutralitätsrecht einhalten!
mw.– Keine Überflüge von Nato-Militärflugzeugen mit Kriegsmaterial für die Ukraine Zeit-Fragen vom 3.5.2022Der Bundesrat hat gemäss Neutralitätsrecht1 am 11. März beschlossen, dass im Kontext des Ukrainekonflikts «folgende Überflüge nicht genehmigt werden: Überflüge von Militärflugzeugen der Konfliktparteien, die einem militärischen Zweck dienen. Überflüge von Militärflugzeugen anderer Staaten, deren Zweck darin besteht, eine der Konfliktparteien militärisch zu unterstützen, namentlich mit … Mehr Das Schweizer Neutralitätsrecht einhalten!